Werbung auf Homepage mit fremdem Gaslexikon als “Stadtwerke” unzulässig
Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (Urteil vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09), dass eine Online-Werbung eines privaten Unternehmens mit der Bezeichnung “Stadtwerke” sowie mit fremden Testergebnissen irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.
Bei der Beklagten handelte es sich um eine privates Unternehmen, welches als Energieversorger tätig ist. Auf der Website bezeichnete es sich als Stadtwerk und hielt ein “Gaslexikon” vor, anhand dessen sich Verbraucher informieren konnten. Die auf der Website aufgezeigten Testergebnisse waren insofern irreführend als sie geeignet waren, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, die Beklagte sei besonders gut getestet worden, während in Wirklichkeit die Testergebnisse die Beklagte nicht betrafen.
TIPP:
Erneut zeigt die Rechtsprechung zutreffend kein Verständnis dafür, mit unzutreffenden Testergebnissen zu werben.

