Confirmed Opt-in-Verfahren unzureichend
Montag, 1. Februar 2010 | Autor: admin
Das AG Düsseldorf (Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09) hat entschieden, dass das Confirmed Opt-in-Verfahren bei der Zusendung von Werbe-e-mails unzureichend ist.
Das Confirmed Opt-in-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass der Adressat eine e-mail mit der Bestätigung erhält, wonach seine Registrierung erfolgreich war und er ab sofort regelmäßig einen Newsletter erhält. Wenn der Adressat dies nicht wünscht, so muss dieser aktiv werden.
Das Gericht erklärte, dass seiner Meinung nach nur das sog. Double Opt-in- Verfahren zulässig sei, der Empfänger einer Werbemail somit selbst aktiv eine Registrierung bestätigen muss.

