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Werbung auf Homepage mit fremdem Gaslexikon als “Stadtwerke” unzulässig

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (Urteil vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09), dass eine Online-Werbung eines privaten Unternehmens mit der Bezeichnung “Stadtwerke” sowie mit fremden Testergebnissen irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Bei der Beklagten handelte es sich um eine privates Unternehmen, welches als Energieversorger tätig ist. Auf der Website bezeichnete es sich als Stadtwerk und hielt ein “Gaslexikon” vor, anhand dessen sich Verbraucher informieren konnten. Die auf der Website aufgezeigten Testergebnisse waren insofern irreführend als sie geeignet waren, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, die Beklagte sei besonders gut getestet worden, während in Wirklichkeit die Testergebnisse die Beklagte nicht betrafen.

TIPP:

Erneut zeigt die Rechtsprechung zutreffend kein Verständnis dafür, mit unzutreffenden Testergebnissen zu werben.

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Fliegender Gerichtsstand

Montag, 1. Februar 2010 | Autor: admin

Das OLG Rostock (Beschluss vom 20.07.2009, Az.: 2 W 41/09) hat entschieden, dass die gerichtliche Zuständigkeit für im Internet aufrufbare wettbewerbswidrige Inhalte nach dem Prinzip des sog. “fliegenden Gerichtsstand” begründet wird.

Der fliegende Gerichtsstand kann dazu führen, dass ein Gericht einen Sachverhalt zu beurteilen hat, an dem keine der Parteien ihren Sitz hat. Gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG ist für Streitigkeiten aus dem UWG das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist. Bei einem Wettbewerbsverstoß im Internet ist Begehungsort jeder Ort, an dem die Internetseite aufgerufen werden kann.

Das OLG bestätigt hiermit die herrschende Meinung im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen im Internet.

TIPP:

Der Kläger kann im Falle des fliegenden Gerichtsstand das tatsächliche Gericht aussuchen. Hier kann empfohlen werden, die Rechtsprechung zu verfolgen und sich so ein Gericht auszusuchen, welches zumindest in der Tendenz, so entscheidet, wie es der eigenen Vorstellung entspricht.

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Confirmed Opt-in-Verfahren unzureichend

Montag, 1. Februar 2010 | Autor: admin

Das AG Düsseldorf (Urteil vom 14.07.2009 - 48 C 1911/09) hat entschieden, dass das Confirmed Opt-in-Verfahren bei der Zusendung von Werbe-e-mails unzureichend ist.

Das Confirmed Opt-in-Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass der Adressat eine e-mail mit der Bestätigung erhält, wonach seine Registrierung erfolgreich war und er ab sofort regelmäßig einen Newsletter erhält. Wenn der Adressat dies nicht wünscht, so muss dieser aktiv werden.

Das Gericht erklärte, dass seiner Meinung nach nur das sog. Double Opt-in- Verfahren zulässig sei, der Empfänger einer Werbemail somit selbst aktiv eine Registrierung bestätigen muss.

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Unterlassungserklärung ist keine Zusage einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung

Montag, 1. Februar 2010 | Autor: admin

Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 01.09.2009 - I-20 U 220/08) hat entschieden, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung kein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung und somit der Verwirkung einer Vertragsstrafe angenommen werden kann, wenn die nun erstellte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Im vorliegenden Fall verpflichtete sich die Unterlassungsschuldnerin dazu, zukünftig “ordnungsgemäß” die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht zu informieren.

Das OLG Düsseldorf begründete seine Auffassung damit, dass bei der Auslegung des Unterlassungsvertrags zu berücksichtigen sei, dass der Unterlassungsschuldner die Wiederholungsgefahr beseitigen wolle. Diese betreffe vorliegend das vollständige Fehlen einer Widerrufsbelehrung. Zudem sei die zu unterlassende Handlung nur sehr allgemein formuliert. Dem Begriff “ordnungsgemäß” könne nicht der Sinngehalt “in jeder Hinsicht inhaltlich zutreffend” beigemessen werden.

TIPP:

Es ist bei der Abfassung der Unterlassungserklärung auf einen exakten Wortlaut zu achten.

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