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Koppelungsverbot bei Gewinnspielen unzulässig

Freitag, 15. Januar 2010 | Autor: admin

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.01.2010 (Az.: C-304/08) entschieden, dass das deutsche Verbot der Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware oder einer Dienstleistung gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstösst.
Nach Auffassung des Gerichts übersteige ein generelles Kopplungsverbot den im Rahmen der Vollharmonisierung durch die Richtlinie gesetzten Regelungsrahmen des nationalen Gesetzgebers. Dies selbst vor dem Hintergrund, dass eine solche Koppelung im Einzelfall unzulässig sein könne.

Die Folge dieser Entscheidung ist, dass § 4 Nr. 6 UWG als europarechtswidrig anzusehen ist.

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Thema: Allgemein

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